Sterbebegleitung
Das Sicherste, was wir über unsere Zukunft wissen ist, dass unser Leben begrenzt ist.
Über Sterben und Tod laut nachzudenken, ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabu. Die Hospizbewegung will eine alte Tradition neu beleben und öffentlich machen. Tod und Sterben gehören zum Leben. Ein Hospiz ist ursprünglich eine Herberge für Durchreisende. Am Ende der Reise durch das Leben, auf der letzten Wegstrecke, engagieren sich die Hospize auf der Grundlage religiöser und humanistischer Lebenswerte, um die Würde des Menschen in seinem ganz persönlichen Sterben zu schützen.
Hospize bejahen das Leben und machen es sich zur Aufgabe, Menschen in der letzten Phase einer unheilbaren Krankheit zu unterstützen und ihnen zu helfen, damit sie in dieser Zeit so bewusst und zufrieden wie möglich leben können. Hospize wollen den Tod weder beschleunigen noch hinauszögern. Sie leben aus der Überzeugung und der Hoffnung, dass sich Patienten und ihre Familien so weit auf den Tod vorbereiten können, dass sie bereit sind, ihn anzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine angemessene Begleitung gewährleistet ist und es gelingt, eine Gemeinschaft von Menschen zu bilden, die sich der Bedürfnisse der Sterbenden verständnisvoll und qualifiziert annimmt.
Wie agieren die Ambulanten Hospizdienste?
Ambulante Hospizdienste erbringen nach § 39a SGB V ehrenamtliche Sterbebegleitung entweder bei den erkrankten Personen zu Hause, in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe, in der Behindertenhilfe, auf der Palliativstation oder im Krankenhaus.
Sie unterstützen schwererkrankte und sterbende Menschen dabei, ein Leben in Würde, Autonomie und Selbstbestimmung bis zuletzt zu führen. Die Wünsche und Bedürfnisse der zu begleitenden Person stehen im Mittelpunkt des Handelns. Neben der Begleitung des Erkrankten spielt eine Unterstützung und Entlastung der Angehörigen und Zugehörigen eine große Rolle.
Das tragende Element der Sterbebegleitung sind die ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen, die in der psychosozialen Begleitung sehr viele verschiedene und vielfältige Aufgaben übernehmen und sowohl solidarische als auch menschliche Hilfe mit großem Engagement leisten. Sie bringen Zeit mit für Gespräche, begleiten bei Spaziergängen, lesen vor oder sind einfach da und noch vieles mehr…
Hospizdienste leisten Unterstützung ohne Bewertung der familiären Situation, Weltanschauung oder Religion.
Ehrenamtliche Hospizbegleiter*innen übernehmen in der Regel keine Pflegetätigkeiten oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Alle Anfragen für Begleitungen müssen zunächst bei der Koordinatorin eingehen. Sie besucht die Betroffenen und klärt den Bedarf und die Möglichkeiten des ambulanten Hospizdienstes. Unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien, entscheidet die Koordinatorin, welche Ehrenamtliche in die Familie geht (nach vorheriger Zustimmung der ehrenamtlichen Hospizbegleiter*in) und stellt diese in einem weiteren gemeinsamen Hausbesuch vor. Die Familie oder die zu begleitende Person wird von der gleichen Hospizbegleiter*in besucht, so dass eine Beziehung aufgebaut werden kann. Die ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen stellen nach eigenen Möglichkeiten ihre Zeit zur Verfügung. Die Terminabsprache erfolgt zwischen den Betroffenen in der Begleitung. In der Regel findet der Einsatz einmal in der Woche sein. Es können aber auch andere Vereinbarungen getroffen werden.
Die Einsätze der Ehrenamtlichen werden durch die hauptamtliche Hospizfachkraft (Koordinatorin) koordiniert und begleitet.
Der Kontakt zu unserem ambulanten Hospizdienst kann auch durch die Mitarbeiter*innen des SAPV-Dienstes rechtsrheinisch (Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung) hergestellt werden. Alternativ kann man sich bei in unserem Büro per Telefon oder Mail melden und den Bedarf schildern. Auch auf diesem Weg werden Sie von uns zeitnah kontaktiert.
Alle ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen sind, bevor sie eingesetzt werden, in einem umfassenden Kurs auf ihre Aufgabe vorbereitet worden. Praxisnahe und weiterführende Fortbildungen werden angeboten und genutzt. Fortlaufend werden die Ehrenamtlichen in den regelmäßigen Treffen einmal im Monat praxisnah begleitet und unterstützt.
Die Grundhaltung der ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen ist in erster Linie nicht eine professionelle, sondern eine mitmenschliche Haltung.
Die Ehrenamtlichen unterliegen der Schweigepflicht und sind durch den Hospizdienst versichert.
In der Regel begleiten die Ehrenamtlichen ausschliesslich eine Person. Abhängig von der Dauer und Intensität der Begleitung brauchen sie im Anschluss eine Pause.
Die Gruppe der Ehrenamtlichen ist sehr heterogen im Hinblick auf Alter, Nationalität, Familienstand und Beruf.
